Makler / Verwalter
Geldwäsche
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Seminar wählen
Häufige
Fragen
&
Antworten
zur
Weiterbildungspflicht
Immobilienmakler
und
Verwalter
im
Sinne
von
§§34c
Abs.
2a
der
GewO,
i.V.m.
§15b
MaBV,
Anlage
1
zur
MaBV
Ich war zuletzt selbständig, wechsel jetzt in ein Angestelltenverhältnis. Ändert sich der Weiterbildungszeitraum? (3-Jahreszeitraum)
Wann unterliegt ein Hausverwalter der Weiterbildungspflicht gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 des Geldwäschegesetzes (GwG)?
Erhalte ich den 4tägigen Sonderpreis auch dann, wenn ich mich an unterschiedlichen Seminarreihen anmelde?
Kann ich Tage aus unterschiedlichen Seminarblöcken buchen?
Gibt es eine Nachweispflicht gegenüber Kunden über die Weiterbildung?
Drohen Strafen bei fehlendem Nachweis der Fortbildung für Makler und Verwalter?
Muss ich als Betreiber mehrerer Maklerbüros auch mehrmals die Fortbildungsstunden absolvieren?
Wie ist die Weiterbildung gegenüber den Behörden nachzuweisen?
Wie lange ist das Weiterbildungszertifiat für Makler und Verwalter gültig?
Müssen sich alle gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person weiterbilden?
Gibt es Sonderregelungen für "alte Hasen" und nicht aktiv tätige Personen?
Gibt es eine Befreiung von der Weiterbildungspflicht?
Wer muss sich im Sinne von §§ 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV, Anlage 1 zur MaBV weiterbilden / fortbilden?
In welchem Umfang besteht die Weiterbildungspflicht für Makler und Verwalter?
Wie berechnet sich der 3jährige Weiterbildungszeitraum?
Welche Arten der Weiterbildung gibt es, bzw. welche Weiterbildungsformen werden gemäß §15b MaBV anerkannt?
Wie lange muss ich die Weiterbildungsbescheinigung aufbewahren?